Metallbau Leipzig

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sigma Projekt Leipzig GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Sigma Projekt Leipzig GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, gegenüber ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. Sie gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Alternativ gilt die Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer als Annahme des Angebots.

2.3 Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen sowie Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.


3. Leistungsumfang und Ausführung

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. den im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibungen.

3.2 Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber nachträglich Änderungen wünscht.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer oder Dritte ausführen zu lassen, ohne den Auftraggeber hierüber gesondert zu informieren.

3.4 Der Auftragnehmer führt die Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik durch.

3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Genehmigungen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.


4. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

4.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die jeweiligen Raten zum Fälligkeitsdatum zu entrichten.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Zudem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden geltend zu machen.

4.4 Der Auftraggeber ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, aufzurechnen.

4.5 Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber; Wechsel werden nur nach vorheriger Absprache und nur unter Vorbehalt der Einlösung akzeptiert.


5. Liefer- und Leistungsfristen

5.1 Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

5.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse, Arbeitskämpfe oder sonstiger von der Sigma Projekt Leipzig GmbH nicht zu vertretender Umstände verlängern die Fristen entsprechend.

5.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über Verzögerungen informieren.

5.4 Kommt der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber nur dann Schadensersatz verlangen, wenn er den Verzug zu vertreten hat. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Gelieferte Materialien und Gegenstände bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis.

6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriff Dritter zu schützen.

6.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen oder den Zugang zu den Vorbehaltswaren zu verweigern.


7. Mängelhaftung und Gewährleistung

7.1 Der Auftraggeber hat die gelieferten Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu rügen.

7.2 Bei versteckten Mängeln hat der Auftraggeber diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.

7.3 Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet.

7.4 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

7.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche über die Mängelhaftung hinaus, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

7.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Verwendung, Änderungen oder unsachgemäße Montage durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind.


8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

8.2 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

8.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


9. Datenschutz und Geheimhaltung

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des Auftrags zu verwenden.

9.2 Der Auftraggeber erklärt, dass er die datenschutzrechtlichen Vorschriften kennt und einhält.


10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

10.3 Gerichtsstand ist Leipzig, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt deutsches Recht.

10.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.


Hinweis

Für spezielle Projekte oder individuelle Vereinbarungen können ergänzende oder abweichende Regelungen getroffen werden, die schriftlich festzuhalten sind.


Stand: Oktober 2023